Was darf Kunst?
Podiumsdiskussion
Kunst ist wichtig für unsere Gesellschaft! So wichtig, dass die Kunstfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Doch inwiefern sollte Kunstfreiheit im Grundgesetz geschützt werden und wo liegen vielleicht die Grenzen dieses Schutzes? Juristisch scheint der Fall klar: Kunst darf nur beschränkt werden, wenn ihr andere Grundrechte entgegenstehen. Wie sieht es mit anderen Grenzen aus? Gibt es ästhetische Grenzen des „guten Geschmacks“? Sollten einige gesellschaftliche oder ethische Grenzen nicht überschritten werden und muss Kunst politisch korrekt sein? Kann Kunst, die von staatlichen Subventionen abhängig ist, überhaupt frei sein? Oder muss ein Staat an manchen Stellen vielleicht eingreifen und Kunst zensieren und was bedeutet es für den Staat, wenn die Kunstfreiheit eingeschränkt wird? Der Begriff „Kunstfreiheit“ wirft viele Fragen auf und wir wollen sie auf dem Podium diskutieren!
Es diskutieren: Thomas Salzmann (Stellvertretender Direktor und Vorsitzender der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz), Yana Prinsloo (Theaterwissenschaftlerin, Johannes Gutenberg-Univ. Mainz), Uwe Eric Laufenberg (Schauspieler, Regisseur, Kulturmanager), Zaki Al-Maboren (Künstler, Initiative #standwithdocumenta)
Moderation: Emily Härtel (Cellistin, Kulturmanagerin, OPEN OHR Verein)
Hinweis: Ab 15 Minuten vor dem Podium findet die Zeitkapsel „Liedermacher*innen” statt.